Rechtsprechung
BGH, 30.10.1951 - II ZR 76/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 224
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
Hilfsrichter beim Oberlandesgericht
Da ein derartiger Umstand einen wichtigen Grund für den Widerruf einer Bestellung abgeben kann (vgl. Grosskomm. W. Schmidt AktG § 75 Anm. 14; Baumbach-Hueck AktG § 75 Anm. 5), eine weitergehende Nachprüfung des wichtigen Grundes aber dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen ist (vgl. II ZR 76/51 = NJW 1952, 224; R.d.A. 1952, 37), sind die Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. - BGH, 03.07.1975 - II ZR 35/73
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes - Redebefugnis eines Arbeitgebers in einer …
Da hiernach die Tatsachen, auf die sich der Aufsichtsrat der Beklagten bei seinen mit der Klage beanstandeten Beschlüssen in erster Linie gestützt hat, nach der rechtlich unangreifbaren tatrichtlichen Würdigung keinen schwerwiegenden Vorwurf gegen den Kläger zu begründen vermögen, kann die Beklagte nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts auch nicht unterstützend auf ältere Vorgänge zurückgreifen, aus denen sie einen Widerrufs- oder Kündigungsgrund nicht rechtzeitig hergeleitet hat (vgl. Urt. d. Senats v. 30.10.51 - II ZR 76/51, insoweit in LM BGB § 242 (A) Nr. 2 nicht abgedr.). - BGH, 25.01.1956 - VI ZR 175/54
Rechtsmittel
Es kommt nämlich rechtlich nur darauf an, ob die festgestellten Umstände an sich geeignet sind, die fristlose Entlassung zu begründen, nicht dagegen ob sie im Einzelfalle dazu ausreichen (Urteil des BGH vom 30. Oktober 1951 - II ZR 76/51 - LM § 242 (A) - 2; RAG ARs 31, 367 [369]; 33, 22 [24];… Nikisch, Arbeitsrecht, 2. Aufl. § 50 II 6 S. 596).
- BGH, 11.07.1953 - II ZR 142/52
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil vom 30.10.1951 - II ZR 76/51 - für die fristlose Kündigung eines Anstellungsvertrages ausgeführt hat, kann die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, vom Revisionsgericht nur in der Richtung nachgeprüft werden, ob die geltendgemachten Tatsachen rechtlich den Tatbestand des wichtigen Grundes erfüllen oder nicht (vgl. auch RGZ 78, 22; 110, 300; ebenso das Urteil des Senats vom 27.6.1953 - II ZR 99/52 - für die fristlose Kündigung aus § 92 Abs. 2 HGB). - BGH, 19.05.1970 - VI ZR 6/69
Wirksame fristlose Kündigung eines Beratungsvertrages - Vorliegen eines …
Die Frage, ob die Gründe nach den Umständen des zu entscheidenden Falles als schwerwiegend genug zu erachten sind, ist nur vom Tatrichter zu beurteilen (BGH Urt. v. 30. Oktober 1951 - II ZR 76/51 - LM EGB § 242 (A) Nr. 2, insoweit nur Leitsatz). - BGH, 16.12.1964 - V ZR 40/64
Rechtsmittel
Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob der Begriff des wichtigen Grundes verkannt ist, während die Frage, ob ein Verhalten, das an sich einen solchen Grund enthalten kann, nach den Umständen des einzelnen Falles als solcher anzusehen ist oder nicht, auf dem der Revision verschlossenen tatsächlichen Gebiet liegt (RG WarnJb 1918 Nr. 205; BGH Urteil vom 30. Oktober 1951 - II ZR 76/51). - BGH, 27.06.1953 - II ZR 99/52
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil vom 30.10.1951 - II ZR 76/51 - für die fristlose Kündigung eines Anstellungsvertrages ausgeführt hat, kann die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, vom Revisionsgericht nur in der Richtung nachgeprüft werden, ob die geltend gemachte Tatsache rechtlich einen wichtigen Grund zu fristloser Kündigung darstelle oder nicht.